Die elektronische Signatur ist das Äquivalent zur rechtsverbindlichen Unterschrift und ersetzt diese in elektronischen Vergabeverfahren.
PIA.KOM bietet zwei Signatur-Varianten
- Die Fortgeschrittene Elektronische Signatur:
Signatur, die über ein Softwarezertifikat (dateibasiert) erstellt wird - Die Qualifizierte Elektronische Signatur:
Signatur, die unter Verwendung einer Signaturkarte erstellt wird
Verfahrensschritte
1.) | Abgabe von Angeboten ohne oder mit Elektronischer Signatur (Fortgeschritten oder Qualifiziert) |
2.) |
Öffnen der Angebote nach dem Vier-Augen-Prinzip Zwei berechtigte Personen der Vergabestelle müssen das Dokument unabhängig voneinander signieren |
3.) |
Nachträgliche Überprüfung der Signaturen Verifizierung der berechtigten Personen der Vergabestelle und der ordnungsgemäßen Öffnung der Dokumente (Zeitstempel) |