Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ist das Äquivalent zur rechtsverbindlichen Unterschrift und ersetzt diese in elektronischen Vergabeverfahren.

PIA.KOM bietet zwei Signatur-Varianten
  • Die Fortgeschrittene Elektronische Signatur:
    Signatur, die über ein Softwarezertifikat (dateibasiert) erstellt wird
  • Die Qualifizierte Elektronische Signatur:
    Signatur, die unter Verwendung einer Signaturkarte erstellt wird
Verfahrensschritte
1.) Abgabe von Angeboten ohne oder mit Elektronischer Signatur (Fortgeschritten oder Qualifiziert)
2.) Öffnen der Angebote nach dem Vier-Augen-Prinzip
Zwei berechtigte Personen der Vergabestelle müssen das Dokument unabhängig voneinander signieren
3.) Nachträgliche Überprüfung der Signaturen
Verifizierung der berechtigten Personen der Vergabestelle und der ordnungsgemäßen Öffnung der Dokumente (Zeitstempel)