Die elektronische Signatur ist das Äquivalent zur rechtsverbindlichen Unterschrift und ersetzt diese in elektronischen Vergabeverfahren.
PIA.KOM bietet zwei Signatur-Varianten
- Die Fortgeschrittene Elektronische Signatur:
Signatur, die über ein Softwarezertifikat (dateibasiert) erstellt wird
- Die Qualifizierte Elektronische Signatur:
Signatur, die unter Verwendung einer Signaturkarte erstellt wird
Verfahrensschritte
1.) | Abgabe von Angeboten ohne oder mit Elektronischer Signatur (Fortgeschritten oder Qualifiziert) |
2.) |
Öffnen der Angebote nach dem Vier-Augen-Prinzip![]() |
3.) |
Nachträgliche Überprüfung der Signaturen![]() |